
Besteuerung beim Verkauf einer Wohnung
Differenzierung bei „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ Bei der „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ i. S. d. Einkommensteuergesetzes ist zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Wirtschaftsgüter werden von der Besteuerung