
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung …
… bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf