Gut zu wissen

Kaum etwas ändert sich so schnell wie das Steuerrecht. Deshalb halten wir Sie immer auf dem Laufenden. Telefonisch, per E-Mail, hier auf dieser Seite aber vor allem persönlich. Denn nichts ist für uns so wichtig wie das persönliche Gespräch mit Ihnen. Auf dieser Seite haben wir für Sie nützliche und interessante Informationen zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren.

Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Wird bei Betriebsveranstaltungen der Freibetrag von 110 Euro je Teilnehmer oder die Anzahl von zwei begünstigten Veranstaltungen pro Jahr überschritten, stellen die Zuwendungen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die steuerpflichtigen Zuwendungen können vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal besteuert werden (§ 40

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Illustration von Münzen

Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nach den regelmäßigen monatlichen Dienstbezügen (Grundlohn) und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt bemisst (Az. VI R 1/22). Damit wurde die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt, dass sich

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Ihre Steuerkanzlei ist immer "up to date"

Mit Taxflix haben wir eine Möglichkeit gefunden, die es uns jederzeit ermöglicht, trotz ständiger Gesetzesänderungen auf dem neusten Stand zu bleiben. Ob live zu festen Terminen oder auf Abruf als Aufzeichnung – alles ist möglich. Dieses Angebot nutzen wir alle gerne, damit wir Sie stets bestens beraten können. Mehr dazu, in diesem Podcast.

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Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit September 24Fälligkeit Oktober 24
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2024*10.10.2024**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2024entfällt
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2024entfällt
Umsatzsteuer10.09.2024***10.10.2024****
Sozialversicherung*****26.09.202428.10.******/29.10.2024
* Für den abgelaufenen Monat. ** Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr. *** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. **** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. ***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.09.2024/24.10.8/25.10.2024, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. ****** Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Aushangpflichten: Was Arbeitgeber wissen müssen

Ab dem ersten Mitar­beiter besteht für Unter­nehmen eine gesetz­liche Aushang­pflicht für Arbeits­schutz­gesetze. Das Ziel dahinter: Beschäf­tigte sollen ihre Rechte als Arbeit­nehmer kennen und wahr­nehmen können. Für Arbeit­geber folgen daraus zahl­reiche Vor­gaben.

Zertifizierungen für Unternehmen: was Entscheider wissen müssen

Qualität, Sicherheit und Nach­haltig­keit sind ent­schei­dende Fak­toren bei der Auswahl von Geschäfts­partnern. Mit einer Zerti­fizie­rung liefern Unter­nehmen den Nachweis, dass sie hohe Standards bei ihren Pro­dukten, Leis­tungen oder Sys­temen er­füllen.

E-Rechnung: Die Zukunft der Rechnungsstellung im digitalen Zeitalter

Die Digita­lisierung der Wirtschaft schreitet unauf­haltsam voran, und ein Schlüssel­ele­ment dieser Trans­for­mation ist die Ein­führung der E-Rechnung.

Mutterschutz: Fristen, Gehalt und Meldepflichten

Die Arbeits­orga­nisa­tion rund um Mit­ar­bei­ter­innen im Mutter­schutz stellt ins­besondere für klei­ne­re Be­trie­be eine Heraus­forderung dar. Der Schutz beginnt nicht erst mit dem Beschäf­tigung­sverbot, sondern schließt ein Kündigung­sverbot im Vorfeld und einen besonderen Gesund­heits­schutz ein.

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Einfach und transparent

Uns ist es wichtig komplexe Zusammenhänge einfach darzustellen. Das schafft Transparenz. Transparenz ist wichtig. Damit Sie unsere Arbeit beurteilen und sicher sein können, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ob wir Sie nun bei Ihrer privaten Steuererklärung beraten oder uns um Ihre geschäftlichen Steuerangelegenheiten kümmern, bei uns können Sie stets nachvollziehen, was wir tun.

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