Gut zu wissen

Kaum etwas ändert sich so schnell wie das Steuerrecht. Deshalb halten wir Sie immer auf dem Laufenden. Telefonisch, per E-Mail, hier auf dieser Seite aber vor allem persönlich. Denn nichts ist für uns so wichtig wie das persönliche Gespräch mit Ihnen. Auf dieser Seite haben wir für Sie nützliche und interessante Informationen zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren.

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze

Bestandteile des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) waren die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte der Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2025 und 2026. Somit ergeben sich u. a. folgende Änderungen ab dem 01.01.2026: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag erhöht sich

Weiterlesen »

Sachbezugswerte ab 01.01.2026

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunftund/oder Verpflegung ändern sich ab dem 01.01.2026. Das Bundesministerium fürArbeit und Soziales hat in der „Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ die amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2026 festgelegt. Der

Weiterlesen »

Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Steueränderungsgesetzes beschlossen. Es kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 01.01.2026 in Kraft. Das Gesetz enthält u. a. folgende steuerrechtliche Maßnahmen: Die Umsatzsteuer für Speisen

Weiterlesen »

Ihre Steuerkanzlei ist immer "up to date"

Mit Taxflix haben wir eine Möglichkeit gefunden, die es uns jederzeit ermöglicht, trotz ständiger Gesetzesänderungen auf dem neusten Stand zu bleiben. Ob live zu festen Terminen oder auf Abruf als Aufzeichnung – alles ist möglich. Dieses Angebot nutzen wir alle gerne, damit wir Sie stets bestens beraten können. Mehr dazu, in diesem Podcast.

Mandanten Informationen im monatlichen Newsletter

Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit Januar 26Fälligkeit Februar 2
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag12.01.2026110.02.262
Umsatzsteuer12.01.2026310.02.20264
Umsatzsteuersondervorauszahlungentfällt10.02.2026
Gewerbesteuer/Grundsteuerentfällt16.02.2026
Sozialversicherung528.01.202625.02.2026

1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das vorangegangene Kalenderjahr.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 26.01.2026/23.02.2026, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihre Steuerkanzlei auf Instagram

Newspaper

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Einnahmenüberschuss­rechnung: Das Wichtigste zusammengefasst

Bei der Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Diese steht einem festgelegten Kreis an Selbstständigen zur Verfügung. Zu erfassen sind dabei lediglich die im Geschäftsjahr erfolgten Einnahmen und Ausgaben.

Konsolidierung – was bedeutet das eigentlich?

Die Definition des Begriffs „Konsolidierung“ im Wirtschaftskontext ist vielschichtig und beschreibt verschiedenste Dinge, wesentlich sind dies vor allem zwei: Das Finanzwesen versteht unter Konsolidierung die Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden, und daneben kennt die Betriebswirtschaft die Konzernkonsolidierung.

Kundensegmentierung bietet viele Möglichkeiten

Welche Produktempfehlung passt für wen? Kunden­segmen­tierung hilft Unter­nehmen dabei, diese Frage zu be­ant­worten, ihre Bestands­kund­schaft besser zu be­die­nen und den Absatz durch zusätz­liche Verkäufe zu steigern.

Mobiles Arbeiten – was gilt für die Arbeit zuhause und unterwegs?

Mobiles Arbeiten ist seit der Pandemie für viele Arbeitnehmende zur Selbstver­ständlichkeit geworden. Dabei spielt auch mobiles Arbeiten im Ausland eine immer größere Rolle. Doch was ist genau Mobile Work – und gibt es überhaupt einen Unterschied zum Homeoffice?

Sprechen Sie uns an

Einfach und transparent

Uns ist es wichtig komplexe Zusammenhänge einfach darzustellen. Das schafft Transparenz. Transparenz ist wichtig. Damit Sie unsere Arbeit beurteilen und sicher sein können, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ob wir Sie nun bei Ihrer privaten Steuererklärung beraten oder uns um Ihre geschäftlichen Steuerangelegenheiten kümmern, bei uns können Sie stets nachvollziehen, was wir tun.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner