Gut zu wissen

Kaum etwas ändert sich so schnell wie das Steuerrecht. Deshalb halten wir Sie immer auf dem Laufenden. Telefonisch, per E-Mail, hier auf dieser Seite aber vor allem persönlich. Denn nichts ist für uns so wichtig wie das persönliche Gespräch mit Ihnen. Auf dieser Seite haben wir für Sie nützliche und interessante Informationen zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren.

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Mit Taxflix haben wir eine Möglichkeit gefunden, die es uns jederzeit ermöglicht, trotz ständiger Gesetzesänderungen auf dem neusten Stand zu bleiben. Ob live zu festen Terminen oder auf Abruf als Aufzeichnung – alles ist möglich. Dieses Angebot nutzen wir alle gerne, damit wir Sie stets bestens beraten können. Mehr dazu, in diesem Podcast.

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Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit September 25Fälligkeit Oktober 25
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2025*10.10.2025**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2025entfällt
Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag10.09.2025entfällt
Umsatzsteuer10.09.2025***10.10.2025****
Sozialversicherung*****26.09.202528.10******/29.10.2025
*Für den abgelaufenen Monat. ** Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr. *** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. **** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. ***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.09.2025/24.10.8/27.10.2025, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. ****** Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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Kontenplan – Buchhaltung mit SKR03 und SKR04

Der Kontenplan ist das Herzstück der Buchhaltung, erlaubt doch erst er es, Geld- und Warenströme zu sortieren und in eine sinnvolle Ordnung zu bringen. Doch welchen Kontenplan sollen Unternehmen wählen? Und was sind die Unterschiede zwischen Kontenplan SKR03 und SKR04?

DATEV Mittelstandsindex – August 2025

Auf Basis der Daten aus der UStVA und den Lohnabrechnungen erstellt DATEV aggregierte Auswertungen zur konjunkturellen Entwicklung im Mittelstand in Deutschland. Seit September 2024 wird der Index monatlich veröffentlicht.

KLR: Ein Überblick über die Kosten- und Leistungsrechnung

Mit der Kosten- und Leistungsrechnung – kurz KLR – haben Unternehmen ein wichtiges Steuerungsinstrument an der Hand. Damit erhalten sie einen umfassenden Überblick über ihre gesamte Wertschöpfungskette. Außerdem liefert die KLR wesentliche Daten für die Kalkulation.

So lässt sich im Büro Strom sparen

Gerade in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen spielt der Stromverbrauch im Büro eine zentrale Rolle bei den Nebenkosten. Onlinetools sind hilfreich, um den Stromverbrauch zu berechnen. Eine Orientierung am Durchschnitt ist aber nicht immer möglich. Strom sparen im Büro lässt sich dennoch.

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