
Verträge zwischen nahen Angehörigen: Wann das Finanzamt mitspielt
Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind. Grundsätzlich gilt: Nur wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam, fremdüblich
