
Fahrtkosten zur Pflege der Schwiegermutter keine außergewöhnlichen Belastungen
Ein Ehepaar pflegte die hochbetagte und schwerbehinderte Schwiegermutter, die rund 300 Kilometer entfernt wohnte. Im Streitjahr 2021 machte es neben dem Pflege-Pauschbetrag umfangreiche Fahrtkosten für Besuche, Hilfsleistungen im Haushalt, Arztbegleitungen, Medikamentenbeschaffung, Fahrten vor Ort, Parkgebühren und Portokosten als außergewöhnliche Belastungen



