Gut zu wissen

Kaum etwas ändert sich so schnell wie das Steuerrecht. Deshalb halten wir Sie immer auf dem Laufenden. Telefonisch, per E-Mail, hier auf dieser Seite aber vor allem persönlich. Denn nichts ist für uns so wichtig wie das persönliche Gespräch mit Ihnen. Auf dieser Seite haben wir für Sie nützliche und interessante Informationen zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren.

Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung

Kochevent als betriebliche Weihnachtsfeier Wenn ein Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier) bezieht, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dient, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt

Weiterlesen »

Mandanten Informationen im monatlichen Newsletter

Termine auf einen Blick

SteuerartFälligkeit September 23Fälligkeit Oktober 23
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag11.09.2023*10.10.2023**
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag11.09.2023entfällt
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag11.09.2023entfällt
Umsatzsteuer11.09.2023***10.10.2023****
Sozialversicherung*****27.09.202326.10.******/27.10.

* Für den abgelaufenen Monat.
** Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
*** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
**** Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
***** Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Die müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d.h. am 25.09.2023/24.10.******/25.10.2023, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
****** Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Newspaper

Auszüge aus TRIALOG, dem DATEV Magazin für Unternehmer und Selbständige

Mittelstandsfinanzierung: Alle Finanzierungsformen nutzen

Die Mit­tel­stands­fi­nan­zie­rung gilt oft als schwie­rig. Da­bei ste­hen Un­ter­neh­men im Mit­tel­stand ver­schie­dens­te Fi­nan­zie­rungs­for­men of­fen. Um sie ge­zielt zu nut­zen, braucht die Fir­men­lei­tung ei­nen Plan so­wie Un­ter­stüt­zung durch Steu­er­be­ra­tungs- und An­walts­kanzlei.

Unternehmen sollten mehr nach­hal­ti­ge Giveaways nutzen

Da viele Kun­den es wün­schen, soll­ten Fir­men mehr auf nach­hal­ti­ge Give­aways set­zen – auch Ideen da­für fin­den Un­ter­neh­men in­zwi­schen leich­ter. Al­ler­dings müs­sen sie zu­vor stets die steu­er­li­chen Be­son­der­hei­ten der klei­nen Auf­merk­sam­kei­ten mit der Steuer­be­ra­tungs­kanz­lei klären.

Wer Gutscheine an Kunden ausgibt, muss auf die steuerliche Behandlung achten

Fir­men nut­zen Gut­schei­ne in Wer­bung und Mar­ke­ting. Der Ver­kauf der Gut­schei­ne bringt Um­satz, doch die steuer­li­che Be­hand­lung ist kom­plex. Was beim The­ma Gut­schei­ne und Steu­ern zu be­ach­ten ist, soll­ten Unter­neh­men mit ihrer Steuer­be­ratungs­kanz­lei klä­ren.

Wann Unternehmen einen Säumniszuschlag ans Finanzamt zahlen müssen

Wer Steu­ern zu spät über­weist, zahlt ei­nen Säum­ni­szu­schlag ans Fi­nanz­amt – pro Mo­nat be­rech­nen die Be­am­tinnen und Be­amt­en ein Pro­zent extra. Als Be­triebs­aus­ga­be lässt sich so ein Säum­nis­zu­schlag aber nur bu­chen, wenn er sich auf ab­zugs­fähige Steu­ern be­zieht.

Videos

Rechnungen schreiben

Wer die sogenannten Pflichtangaben auf der Rechnung vergisst, riskiert Probleme mit dem Finanzamt. Diese Punkte müssen Sie beachten.

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können Unternehmen über mehrere Jahre hinweg die Steuerlast senken und Rücklagen bilden. So lassen sich Investitionen finanzieren. Dieses Video zeigt, was dabei zu beachten ist.

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Auch künftig wird das Homeoffice oder das mobile Arbeiten möglich sein. Arbeitsrechtlich sind diese Formen allerdings nur punktuell geregelt. Deshalb sollte sich die Unternehmensleitung intensiv damit beschäftigen – dieses Video gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Sollten Sie hier keine Videos sehen, haben Sie die Marketingcookies deaktiviert. Das können Sie in unserer Datenschutzerklärung wieder rückgängig machen.
Viel Spaß bei den Videos.

Sprechen Sie uns an

Einfach und transparent

Uns ist es wichtig komplexe Zusammenhänge einfach darzustellen. Das schafft Transparenz. Transparenz ist wichtig. Damit Sie unsere Arbeit beurteilen und sicher sein können, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ob wir Sie nun bei Ihrer privaten Steuererklärung beraten oder uns um Ihre geschäftlichen Steuerangelegenheiten kümmern, bei uns können Sie stets nachvollziehen, was wir tun.